Vielleicht haben Sie schon einmal am Wasser einen Schwan, eine Gans oder Ente gesehen, bei der ein Flügel seltsam abgespreizt war. Im ersten Moment denkt man an eine Verletzung. Dabei handelt es sich aber um eine ernährungsbedingte Fehlentwicklung der Flügel.

Der verstümmelte Flügel des jungen Höckerschwans am Vogelstangsee ist ein trauriges Beispiel falsch gelebter Tierliebe (siehe Foto). Der sogenannte Kippflügel entsteht insbesondere bei jungen Wasservögeln, wie Enten, Gänsen und Schwänen, während der Wachstumsphase mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die Fütterung mit Brot.

Was passiert da genau?

Durch unnatürliches, energiereiches Futter, wie Brot, dem wichtige Vitamine und Mineralstoffe fehlen, wachsen die Schwungfedern des jungen Vogelflügels sehr schnell. Sie entwickeln ein Gewicht, das vom knöchernen Handgelenk des jungen Flügels noch nicht getragen werden kann. Denn das Handgelenk wird erst im Laufe der Jungvogel-Entwicklung durch Mineralisierung stark und stabil und kommt daher mit dem unnatürlich schnellen Federwachstum nicht mit. Das Gewicht der Federn lässt die ganze Hand nach außen kippen, wodurch sich das Handgelenk verdreht.

Das schnelle, unnatürliche Wachstum der Flügelfedern führt somit früh zu einer Verdrehung und bleibenden Deformation der Flügelknochen, so dass die Handschwinge nach außen verdreht absteht. Kippflügel können ein- oder beidseitig auftreten. Die Vögel sind dann aufgrund der Behinderung flugunfähig.

Ergänzend weist der Wildtierbeauftragte der Stadt Mannheim, Sven Heußner, auf Anfrage des Vereins für Naturkunde (VfN) Mannheim darauf hin: „Es ist besonders wichtig zu verstehen, dass diese Erkrankung nicht zufällig geschieht, sondern dass das falsche Verhalten von Menschen dazu führt. Das Füttern von wild lebenden Tieren ist kein Zeichen von Tierliebe, sondern eine ernsthafte Gefahr für Gesundheit und Leben unserer beliebten wilden Nachbarn. Somit ist das Füttern wild lebender Tiere in sehr vielen Fällen sogar Tierquälerei. Aus diesem Grund ist es auch in der Mannheimer Polizeiverordnung in § 6 Nr. 8 verboten und kann durch eine Geldstrafe geahndet werden.“

Fotos: Höckerschwan mit Kippflügel am Vogelstangsee
Thorsten Schurse, Umweltphysiker, Bezirksbeirat in Mannheim-Wallstadt und zweiter Vorsitzender des VfN Mannheim.

Kann man Kippflügel behandeln?

Wenn der Vogel jung und das verformte Handgelenk noch nicht mineralisiert ist, kann die Fehlstellung noch durch das Einbinden des Flügels korrigiert werden. Bei Wildvögeln hat das allerdings den Nachteil, dass das Tier eingefangen und nach der Behandlung mit in der korrekten Stellung eingebundenem Flügel eine Zeitlang in Gefangenschaft leben muss. Das kann gerade bei Gänsen, Enten und Schwänen zu einer Fehlprägung führen, die eine spätere Auswilderung erschwert oder unmöglich macht. Außerdem ist der selektive Fang eines Mitglieds der Vogelfamilie für die beteiligten Vogel-Eltern und -Geschwister ein Schock. Das betroffene Jungtier wird zwar geheilt, muss dafür jedoch auf die Führung und Anleitung der Eltern verzichten, die ihren Nachwuchs auf ein eigenständiges Leben in freier Natur vorbereiten. Auch wenn man Mitleid mit einem durch einen Kippflügel gehandicapten Vogelbaby hat, sollte man vor einer Rettungsaktion auch diese Aspekte berücksichtigen.

Wie können Kippflügel vermieden werden?

Bei Tieren in Gefangenschaft verhindert eine ausgewogene, artgerechte Fütterung in Kombination mit viel Bewegung die Entstehung dieser Fehlbildung. Für alle freilebenden Tiere gilt: Bitte nicht füttern! Vor allem nicht mit Brot. Es ist arm an Nährstoffen, aber sehr energiereich. Wildlebende Enten, Gänse und Schwäne fressen kaum Getreide oder Körner und können daher Brot und Brötchen nicht richtig verdauen. Es quillt im Magen, enthält außerdem Salz und oft auch Zucker und kann somit diverse gesundheitliche Probleme verursachen, wie beispielsweise Kippflügel.

Wie geht es weiter mit dem Kippflügel-geschädigten Höckerschwan am Vogelstangsee?

Sven Heußner teilt im Austausch mit dem VfN Mannheim mit: „Ein Einfangen und Behandeln des Tieres ist nicht sinnvoll. Für frei lebende Vögel bedeutet dies enormen Stress, oft auch Verletzungsgefahr, und belastet zusätzlich den Familienverband. Gleichzeitig ist die Behandlung der Kippflügel schmerzhaft und schwierig und mit nur geringen Erfolgsaussichten verbunden. Deshalb ist der Schwan in seiner gewohnten Umgebung zu belassen. Da er vermutlich noch nie geflogen ist, wird er diesen Verlust weniger vermissen als ein erwachsenes Tier. Wenn die Tiere in Frieden zusammenbleiben dürfen, kann auch ein so geschädigter Schwan ein würdevolles Leben am Vogelstangsee führen.“

Mit Anliegen zu Wildtieren, welche im Jagd- & Wildtiermanagement (JWMG) aufgeführt sind, kann man sich jederzeit an den Wildtierbeauftragten der Stadt Mannheim, Sven Heußner, wenden. Dies gilt u.a. für die bei uns zu beobachtenden Wasservögel, wie z.B. Gänse, Enten und den besonders geschützten Höckerschwan.

Weiterführende Informationen zu Kippflügelfehlbildung und Fütterungsverbot sind auf der Homepage des Vereins für Naturkunde Mannheim zu finden: www.naturkundeverein-mannheim.de

Dr. Sabine Meßmer-Luz
Biologin und 1. Vorsitzende Verein für Naturkunde Mannheim
Bitte kein Brot an Wasservögel füttern!

Brot ist ungesund und macht krank.

Wasservögel ernähren sich von Ufer- und Wasserpflanzen, Muscheln, Schnecken, Insekten und kleineren Fischen.

Die Gesundheit der Tiere sollte uns Menschen immer wichtiger sein als der persönliche Spaß am Füttern.

🦆🐟 Gesundheit der Tiere

Brot und Essensreste sind ungesund für Enten, Gänse, Schwäne und Fische.
➡️ Sie führen zu Mangelernährung, Krankheiten und Fehlentwicklungen wie dem „Kippflügel“.

Quelle: NABU, BUND

🌿💧 Umweltbelastung

Futterreste belasten die Gewässer:
➡️ fördern Algenblüten und Sauerstoffmangel – bis hin zum Fischsterben.
➡️ erhöhen unnatürlich die Tierpopulationen.

Quelle: Stadt Mannheim, BUND

🏞️ Erholung & Sicherheit

➡️ Verschmutzte Liegewiesen, faulende Gewässer und aggressives Verhalten von Gänsen mindern die Aufenthaltsqualität.
➡️ Angefütterte Tiere gewöhnen sich an Menschen, werden aufdringlich.
➡️ Wanderratten werden angelockt und können sich stark vermehren.

Quellen: NABU, Stadt Mannheim, Weirich 2020

⚠️ Gesundheitsrisiken

➡️ Tierkot und Futterreste können Krankheitserreger wie Salmonellen oder Vogelgrippe-Viren übertragen.
➡️ Durch Fütterung steigt die Gefahr, dass sich Wanderratten stark vermehren und Krankheiten verbreiten.

Quellen: NABU, Umweltbundesamt, Weirich 2020

📜 Rechtliche Regelungen

➡️ Polizeiverordnung Mannheim: Nach §6 Abs. 8 ist das Füttern wildlebender Tiere verboten.
➡️ Verstöße können nach §14 Abs. 2 mit Geldbußen bis 5000 € geahndet werden.
➡️ JWMG Baden-Württemberg (§33 Abs. 4): Die Fütterung von Wasservögeln ist verboten.

🍞 Unbeabsichtigtes Füttern

➡️ Liegengelassene Picknickreste wirken wie Futterstellen und locken Tiere an.
➡️ Bitte keine Abfälle liegen lassen – nutzen Sie Mülleimer!

Diese Regelungen sollen nicht die Freude verderben, sondern Mensch und Tier schützen.

➡️ Umgekippte, stinkende Gewässer, verkotete Liegewiesen, Wanderrattenplagen oder Vögel mit verkrüppelten Flügeln sind vermeidbar.

📚 Quellen

  • NABU: Informationen zur Fütterung von Wasservögeln
  • BUND: Risiken der Gewässerbelastung durch Fütterung
  • Stadt Mannheim: Polizeiverordnung, §6 Abs. 8 & §14 Abs. 2
  • JWMG Baden-Württemberg, §33 Abs. 4
  • Umweltbundesamt: Informationen zu Zoonosen und Vogelgrippe
  • Weirich (2020): Auswirkungen der Fütterung von Wasservögeln, Stadt Wiesbaden

Links zu weiterführenden Informationen:

Bürgernah gestalteter Artikel des Deutschen Tierschutzbund e.V.
https://www.tierschutzbund.de/tiere-themen/wildtiere/entenfuetterung
oder https://www.facebook.com/photo.php?fbid=893768612786100

Informativer und ansprechender Flyer der Stadt Hamburg
https://www.hamburg.de/resource/blob/78788/92fa19193096fc619d9c39cf83a51f16/enten-fuettern-data.pdf

Ausführliche, wissenschaftliche Abhandlung von O. Weirich, Wiesbaden, 2020
https://www.wiesbaden.de/medien/downloads/leben-in-wiesbaden/umwelt-naturschutz/Weirich-2020-Auswirkungen-der-Fuetterung-von-Wasservoegeln-Teil-1.pdf

Polizeiverordnung Mannheim
https://www.mannheim.de/sites/default/files/2021-11/s03-01.pdf

Bericht über ähnliche Missstände und Klarstellung vom NABU Leipzig
https://www.nabu-leipzig.de/fachbeitr%C3%A4ge/f%C3%BCtterungsverbot/

Bürgernaher, populärwissenschaftlicher Artikel im Magazin GEO
https://www.geo.de/natur/tierwelt/warum-wir-enten-nicht-fuettern-sollten-30173456.html

Beitrag von Dipl.-Biologin Ursula Bauer
https://www.aktiontier.org/artikel/phaenomen-kippfluegel

Hinweise zur Rechtslage finden sich an folgenden Stellen:

  • 6 Abs. 8 Polizeiverordnung Mannheim

„Im Geltungsbereich dieser Polizeiverordnung ist das Füttern von wildlebenden oder herrenlosen Tieren, insbesondere von Tauben und (Wasser-)Vögeln, sowie das Auslegen bzw. Ausstreuen von Futter für Tiere untersagt.“

In Verbindung mit §14 Abs. 2 Polizeiverordnung Mannheim

„Die Ordnungswidrigkeit kann […] mit einer Geldbuße von mindestens 5 Euro bis höchstens 5000 Euro geahndet werden.“

  • 33 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) Baden-Württemberg

„Wildenten, Wildgänse und Schwäne, die diesem Gesetz unterliegen, dürfen nur von jagdausübungsberechtigten Personen und nur dann gefüttert werden, wenn die untere Jagdbehörde […] eine Fütterung anordnet […]“

  • EU-Verordnung 1143/2014 Artikel 7

Könnte herangezogen werden, um Fütterungsverbote von beispielsweise Nilgänsen und Nutria nachdrücklich zu begründen. Bei invasiven Arten ist das vorsätzliche Fördern oder Verbreiten untersagt. Fütterung, die Verbreitung invasiver Arten fördert, kann damit in Konflikt geraten.